Sitzung: 14.06.2016 Marktgemeinderat
XVI. Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Planungsbüro gefertigten Entwurf vom 16.02.2016 mit den beschlossenen Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
- Schallschutzgutachten von MPS Akkustik GmbH vom 28.01.2011
- Gutachten über die Sickerfähigkeit des Ingenieurbüros Jung vom 02.04.2012
- Stellungnahme des Fachlichen Naturschutzes vom 29.11.2012
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.11.2012
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |