XVI. Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und billigt den vom Planungsbüro gefertigten Entwurf vom 16.02.2016 mit den beschlossenen Änderungen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

 

-       Schallschutzgutachten von MPS Akkustik GmbH vom 28.01.2011

-       Gutachten über die Sickerfähigkeit des Ingenieurbüros Jung vom 02.04.2012

-       Stellungnahme des Fachlichen Naturschutzes vom 29.11.2012

-       Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 29.11.2012

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss